Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Spreewald Reisedienst Neumann Stand vom: 25.08.2008
1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt durch Unterzeichung durch den Reisenden und der Spreewald Reisedienst Neumann GmbH & Co. KG zustande. Der Vertrag gilt für alle im Vertrag aufgeführten Kunden.
2. Zahlung
Mit Abschluss eines Reisevertrages wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, max. 250,00 € fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Bei der Zahlung des Reisepreises ist dem Kunden der Sicherungsschein auszuhändigen.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Spreewald Reisedienst Neumann.
4. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder sich von einer anderen Person vertreten lassen. Bei Reiserücktritt von einer mehrtägigen Busreise werden folgende Stornierungskosten fällig. Bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % Bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %. Bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 % Ab 7 Tage vor Reisebeginn 75 %. Bei Reiserücktritt von einer Tagesfahrt und Mehrtagesfahrt mit Eintrittskarten (z. B. Theaterfahrt) werden die Kosten der Eintrittskarten einbehalten.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Spreewald Reisedienst Neumann behält sich das Recht vor, bei Tagesfahrten bis 7 Tage und bei Mehrtagesfahrten bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits getätigte Zahlungen werden umgehend zurückerstattet. Der Spreewald Reisedienst Neumann kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet eine Abmahnung nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält sich der Spreewald Reisedienst Neumann den Anspruch auf die geleisteten Aufwendungen vor. Wird die Reise durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Teile zur Kündigung berechtigt.
6. Haftungsbeschränkung
Der Spreewald Reisedienst Neumann haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
7. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gegenüber dem Spreewald Reisedienst Neumann innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Versäumt er diese Frist schuldhaft, so verliert er seine Ansprüche. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. |